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FAQ - Spielersperre

Der Spielerschutz und die Spielsuchtprävention sind für LOTTO Baden-Württemberg von zentraler Bedeutung. Das Unternehmen hat daher zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um den Spielteilnehmenden ein sicheres und verantwortungsvoll ausgestaltetes Spielangebot zu unterbreiten.

Einen umfassenden Überblick über unser Engagement im Bereich Jugend- und Spielerschutz, einschließlich aller wichtiger Informationen, finden Sie hier.

Auch wenn der überwiegende Teil der Spielerinnen und Spieler kontrolliert und verantwortungsbewusst mit dem Glücksspiel umgeht, kann dies für manche Menschen dennoch eine ernst zu nehmende Gefahr darstellen, die sogar zu Sucht und Abhängigkeit führen kann. Ein wichtiges Element im Rahmen unserer Spielerschutzaktivitäten ist daher die Spielersperre, die für Betroffene und deren Angehörige in Ausnahmefällen ein notwendiges Hilfsinstrument darstellen und weiteren Schaden abwenden kann.

Welche Möglichkeiten gibt es, eine Spielersperre zu veranlassen?

Eine Spielersperre kann durch den Betroffenen selbst veranlasst werden (Selbstsperre) oder durch Dritte, z.B. Angehörige, entsprechend beantragt werden (Fremdsperre).

Wie kann eine Selbstsperre beantragt werden?

Möchten sich Betroffene selbst von der Spielteilnahme ausschließen, z.B. wegen Spielsuchtgefährdung oder Überschuldung, so besteht die Möglichkeit, dies mit Hilfe des Formulars Antrag auf Spielersperre (Selbstsperre) in die Wege zu leiten.

Wie kann eine Fremdsperre beantragt werden?

Sollte Dritten, wie z.B. Angehörigen, konkrete Anhaltpunkte vorliegen, dass eine betroffene Person z.B. spielsuchtgefährdet ist oder Spieleinsätze riskiert, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen oder Vermögen stehen, können auch diese unter Beifügung entsprechender Nachweise mit Hilfe des Formulars Meldung einer Spielersperre (Fremdsperre) für den Betroffenen den Ausschluss von der Spielteilnahme beantragen. Die zu sperrende Person erhält vor Inkrafttreten einer endgültigen Spielersperre die Möglichkeit, zum Sachverhalt Stellung zu beziehen.