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Pressemitteilungen

Doppelhaushalt 2025/26 des Landes: Mehr Geld für die Gesellschaft aus Lotterie-Erträgen

18.12.2024

Mit dem Doppelhaushalt 2025/26 erhält das Gemeinwohl deutlich mehr Geld aus den Erträgen der Lotterien von Lotto Baden-Württemberg. Außerdem profitieren neben der Kultur, dem Sport und sozialen Projekten künftig auch der Naturschutz sowie der Rettungsdienst und Katastrophenschutz vom Wettmittelfonds des Landes.

Der Wettmittelfonds, der sich aus einem Teil der Einsätze der Lotterie-Kundinnen und Lotterie-Kunden speist, wird erhöht – von derzeit rund 132,4 Millionen Euro auf rund 152,4 Millionen Euro (2025) und rund 160,4 Millionen Euro (2026). Veranschlagt sind die Gelder in den Etats der jeweiligen Landes-Ministerien.

Lotto BW als verlässlicher Partner

„Es ist ein wichtiges Zeichen, dass es gelungen ist, den Wettmittelfonds des Landes aufzustocken. Die Mittel aus den Lotterie-Erträgen werden dort zum Wohle der Gesellschaft sinnvoll verwendet“, sagt Lotto-Geschäftsführer Georg Wacker. Er dankte den Millionen Tipperinnen und Tippern, die Lotto Baden-Württemberg Woche für Woche ihr Vertrauen schenken und dadurch diese Förderung möglich machen.

Lotto Baden-Württemberg überwies im vergangenen Jahr 228,1 Millionen Euro an Reinerträgen ans Land. Darüber hinaus zahlte das staatliche Unternehmen rund 185,3 Millionen Euro an Steuern. „Lotto Baden-Württemberg ist seit Jahrzehnten ein verlässlicher Partner des Landes. Das zeigt sich besonders auch in finanziell schwierigeren Zeiten“, ist sich Georg Wacker sicher. Das „Lotto-Prinzip“, nach dem rund 40 Prozent der Lotterie-Erträge an das Land gehen und von dem alle Bürgerinnen und Bürger profitieren, sei der Garant dafür. „Dank dieses ,Lotto-Prinzips‘ kamen seit Gründung des Unternehmens bereits über 17 Milliarden Euro für die Allgemeinheit zusammen. Wir setzen alles daran, dass dies auch in Zukunft so bleibt, denn diese Mittel werden dringend gebraucht“, sagt Georg Wacker abschließend.

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Pressemitteilung Mehr Geld für die Gesellschaft aus Lotterie-Erträgen | PDF, 620,24 KB