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Die Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg ist ein staatlicher Lotterieanbieter. Unseren ordnungspolitischen Auftrag, den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete Bahnen zu lenken und eine sichere Spielabwicklung zu gewährleisten, nehmen wir sehr ernst. Dazu gehört auch unser Engagement in den Bereichen Spielsuchtprävention und Jugendschutz.

Ob LOTTO 6aus49, TOTO, Eurojackpot, KENO oder unser Angebot an Online-Rubbellosen - die Spielangebote von Lotto Baden-Württemberg sollen in erster Linie der Unterhaltung dienen. Ein funktionierender Jugend- und Spielerschutz ist für uns nicht nur online und in den Lotto-Annahmestellen selbstverständlich, sondern Teil unserer Unternehmenskultur.

Unser Ziel ist es, dass alle Kundinnen und Kunden Freude an den Spielangeboten haben. Für manche Menschen kann die Teilnahme am Glücksspiel jedoch eine ernstzunehmende Gefahr bergen, die zu Sucht und Abhängigkeit führen kann.

Auf dieser Seite bieten wir Hilfestellungen und Informationsmaterial an. Informieren Sie sich zum Beispiel, welche Fragen Sie sich stellen sollten, um ein verantwortungsvolles Spiel zu genießen oder welche Möglichkeiten es gibt, wenn Sie oder eine Person aus Ihrem Umfeld ein Problem mit dem Spiel entwickelt haben.

Jugendschutz
Spielerschutz
Hilfe & Beratung
Engagement

Jugendschutz

Kein Spiel unter 18 Jahren

Kinder und Jugendliche sind den Reizen, die von Glücksspielen ausgehen, in besonders hohem Maße ausgesetzt und lassen sich durch äußere Einflüsse leichter begeistern als Erwachsene. Lotto Baden-Württemberg ist sich dieser Gefahr und der damit verbundenen Verantwortung bewusst und richtet sich mit dem Spielangebot in den Annahmestellen und im Internet ausschließlich an volljährige Personen.

Das Verbot der Teilnahme von minderjährigen Personen an Lotterien und Wetten ist für das Unternehmen daher auch mehr als nur gesetzliche Vorgabe, sondern fester Bestandteil des eigenen Selbstverständnisses. Daher gilt: Spielteilnahme erst ab 18 Jahren!

Weitere Informationen zum Jugendschutz finden Sie in unserer Broschüre „Kein Glücksspiel für Minderjährige“ im Downloadbereich dieser Seite.

Grafik rotes Männchen mit schwarzer Hand im Vordergrund, auf der die Zahl 18 steht. Grauer Hintergrund.

Testkäufe

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Lotto Baden-Württemberg sowie die Beschäftigten in den Annahmestellen werden im Rahmen von unterschiedlichen Schulungsveranstaltungen über problematisches Spielverhalten, Möglichkeiten zur Suchtprävention und speziell auch über die besondere Bedeutung des Jugendschutzes informiert.

Zur Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich des Verbots Minderjähriger an der Teilnahme an Glücksspielen führt Lotto Baden-Württemberg in allen Annahmestellen des Landes regelmäßig Testkäufe durch. Dabei wird jede Annahmestelle in Baden-Württemberg pro Jahr mindestens einem Jugendschutztestkauf und einem weiteren Testkauf im Bereich der Ausweiskontrolle bei der Teilnahme an den kundenkartenpflichtigen Spielarten unterzogen.

Durchgeführt werden die unangekündigten Testkäufe nicht nur von den Regionaldirektionen, sondern insbesondere von spezialisierten Testkaufagenturen. Bei wiederholten Verstößen gegen die Vorgaben kommt ein mehrstufiger Sanktionskatalog zum Tragen, der in Ausnahmefällen sogar den Entzug der Annahmestellenlizenz vorsieht.

Spielerschutz

Tipps für ein verantwortungsvolles Spiel

  • Spielen Sie nicht mit dem Vorsatz gewinnen zu müssen.
  • Setzen Sie sich ein Limit.
  • Spielen Sie nur mit eigenem Geld.
  • Spielen Sie nicht in einer depressiven Stimmung oder unter Alkohol- oder Medikamenteneinfluss.
  • Spielen Sie nicht über Ihrem Limit.
  • Versuchen Sie nicht, Verluste durch höhere Einsätze auszugleichen.
  • Spielen Sie nur, wenn Sie den Verlust der Einsätze verantworten können.
  • Spielen Sie nur, wenn Sie ausgeruht und konzentriert sind.
Grafik einer Glühbirne auf grauem Hintergrund.

Selbsttest check-dein-spiel

Das frühzeitige Erkennen von übermäßigem Spielen ist oftmals ein wichtiger erster Schritt, um einem problematischen Spielverhalten oder der Entstehung einer Glücksspielsucht entgegenwirken zu können.

Doch wie sind Anzeichen eines problematischen Spielverhaltens zu erkennen? Erste Anhaltspunkte kann hier ein Selbsttest zur Einschätzung des eigenen Spielverhaltens liefern. Einen anonymen, interaktiven Selbsttest bietet z.B. die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auf ihrer Plattform check-dein-spiel an.

Spielverhalten-Selbsttest von Lotto Baden-Württemberg

Zur Einstufung des eigenen Spielverhaltens in Bezug auf ein evtl. problematisches Spielverhalten bieten wir Ihnen die Möglichkeit, an unserem Spielverhalten-Selbsttest teilzunehmen. Der komprimierte Test setzt sich aus insgesamt neun glücksspielbezogenen Aussagen zusammen und dient dazu, Auffälligkeiten im Rahmen des eigenen Spielverhaltens möglichst frühzeitig zu erkennen.

Die Teilnahme am Test ist freiwillig und anonym. Über den folgenden Button gelangen Sie zu unserem Spielverhalten-Selbsttest.

Limits

Zum verantwortungsvollen Umgang mit dem Glücksspiel gehört auch, sich durch das Festlegen von Limits beim Spiel um Geld Grenzen zu setzen.

Als Internetkunde von Lotto Baden-Württemberg stehen Ihnen in Ihrem Kundenkonto verschiedene Limitierungsmöglichkeiten zur Verfügung, die Sie – im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben – individuell einstellen und verwalten können.

Neben dem (anbieterübergreifenden) Einzahlungslimit können Sie auch die für Sie passenden täglichen, wöchentlichen und monatlichen Einsatz- und Verlustlimits hinterlegen. Ihre persönlichen Limiteinstellugen finden Sie in Ihrem Kundenkonto unter Mein Konto.

Spielersperre

Spielformübergreifendes Sperrsystem

Lotto Baden-Württemberg ist an das zentrale, spielformübergreifende Sperrsystem OASIS angeschlossen. Spielerinnen und Spielern, für die eine Spielersperre hinterlegt ist, dürfen nicht mehr an öffentlichen Glücksspielen teilnehmen. Von dem Verbot ausgenommen ist lediglich die Teilnahme an Lotterien, die nicht häufiger als zweimal pro Woche veranstaltet werden, an Lotterien in Form des Gewinnsparens und an bestimmten Pferdewetten (§ 8 Absatz 2 Satz 2 GlüStV 2021). Nicht unter die Ausnahme fallen jedoch Sofortlotterien im Internet. Weitere Teilnahmeausschlüsse sind nach den jeweiligen Landesvorschriften möglich.

Innerhalb unseres Produktangebots wirkt sich eine Spielersperre derzeit unmittelbar auf die tägliche Zahlenlotterie KENO, einschließlich plus 5 und auf die Sofortlotterien im Internet aus. Zudem ist es gesperrten Personen nicht möglich, eine GlüXCard zu beantragen oder einen ABO-Spielvertrag abzuschließen. Gesperrte Spielerinnen und Spieler, die bei Lotto Baden-Württemberg eine Spielersperre erwirkt haben, sind während der Dauer der Spielersperre vom gesamten Internetspielangebot der Gesellschaft ausgeschlossen.

Grafik eines Schilds mit einem Häkchen in der Mitte.

OASIS

Das Land Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium Darmstadt, ist nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages am 1. Juli 2021 auch weiterhin mit der Führung des anbieter- und spielformübergreifenden Sperrsystems zum Schutz der Spielerinnen und Spieler und zur Bekämpfung von Glücksspielsucht beauftragt.

Informationen und Erläuterungen sowie Kontaktdaten der OASIS-Ansprechpartner finden Sie Internet auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt.

Selbst- und Fremdsperre

Spielsuchtgefährdete oder überschuldete Personen können auf eigenen Antrag eine Spielersperre (Selbstsperre) erwirken und sich so von der weiteren Teilnahme an Glücksspielen, an denen gesperrte Spielerinnen und Spieler nicht teilnehmen dürfen, ausschließen lassen. Bei der Selbstsperre kann die Sperrdauer durch den Antragstellenden selbst gewählt werden, die Mindestsperrdauer beträgt jedoch drei Monate.

Des Weiteren besteht für Dritte (z.B. Angehörige von spielsuchtgefährdeten Personen) die Möglichkeit, bei konkreten Anhaltspunkten eine Meldung für eine Spielersperre (Fremdsperre) abzugeben. Im Unterschied zur Selbstsperre auf eigenen Antrag wird vor der Verfügung einer Fremdsperre der zu sperrenden Person die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt. Die Mindestsperrdauer beträgt bei der Fremdsperre ein Jahr.

Entsprechende Anträge richten Sie bitte schriftlich an die

Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg
Nordbahnhofstraße 201
70191 Stuttgart

Bitte denken Sie bei Versand von Anträgen an die oben genannte Anschrift daran, die Kopie eines amtlichen Ausweisdokuments beizufügen.

Selbstverständlich können Sie einen ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Spielersperre nach Prüfung des Antrags anhand eines amtlichen Ausweisdokuments auch in einer unserer Lotto-Annahmestellen abgeben.

Die jeweiligen Anträge sind im Downloadbereich dieser Seite zu finden.

Hilfe und Beratung

Wenn ein kontrolliertes Glücksspiel für einzelne Spielerinnen und Spieler nicht mehr möglich zu sein scheint, bedarf es einem schnellen und unkomplizierten Zugang zu passenden Hilfs- und Beratungsangeboten in der Nähe zum eigenen Wohnort.

Die in Zusammenarbeit mit der Landesstelle für Suchtfragen der Liga der freien Wohlfahrtspflege Baden-Württemberg e.V. aufgelegte Broschüre „Informationen zu Hilfseinrichtungen / Beratungs- und Behandlungsangeboten in Baden-Württemberg“ – weiter unten als Download verfügbar – gibt einen aktuellen Überblick über die vorhandenen Suchtberatungsstellen und zielt insbesondere auf die zügige Vermittlung in das örtliche Hilfesystem ab.

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stellt unter www.check-dein-spiel.de – mit Unterstützung der Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks – ein weitreichendes Informationsangebot über die Themen Glücksspiel und Glücksspielsucht bereit. Hierzu zählen etwa Hilfs- und Beratungsangebote für Spielerinnen und Spieler sowie deren Angehörige, eine anonyme Online-Beratung, verschiedenste Informationsbroschüren sowie ein interaktiver Selbsttest zur Einschätzung des eigenen Spielverhaltens.

Zudem unterhält die BZgA ein eigens eingerichtetes Infotelefon zur Glücksspielsucht, das kostenlos und anonym unter 0800 1 37 27 00 zu erreichen ist.

Landeskoordinierungsstellen Glücksspielsucht

Unter www.bundesweit-gegen-gluecksspielsucht.de oder www.buwei.de finden Betroffene Spielerinnen und Spieler, Angehörige und Interessierte ein breites Spektrum an Online-Hilfen und Telefonberatungsstellen. Das Angebot bietet einen Überblick, bundesweit und länderspezifisch verfügbarer sowie unabhängiger Hilfsangebote.

DigiSucht – suchtberatung.digital

Über die von der delphi Gesellschaft für Forschung, Beratung und Projektentwicklung mbH in Berlin betriebene bundesweite Plattform DigiSucht können Betroffene und Angehörige rund um den Umgang mit Drogen, psychoaktiven Substanzen und Glücksspielen etc. im Rahmen einer Online-Beratung anonym und kostenlos Kontakt zu professionellen Beraterinnen und Beratern aufnehmen. Weitere Informationen zu DigiSucht unter www.suchtberatung.digital.

Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V.

Die Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. (eva) ist ein diakonisches Unternehmen, das unter anderem Hilfe und Beratung bei Suchtkrankheiten bietet. Seit 2005 besteht eine Kooperation mit der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg, die sich von der Begleitung bei der Erstellung und Umsetzung des Sozialkonzeptes bis hin zu den Spielerschutzschulungen der Annahmestellen erstreckt.

Weitere Informationen finden Sie unter www.eva-stuttgart.de.

Die Spieler-Hotline der eva erreichen Sie von Mo bis Fr zwischen 9 - 18 Uhr und Sa, So sowie an Feiertagen zwischen 19 - 24 Uhr unter:
0180 5 77 43 53 (14 Ct./ Min.).

Baden-Württembergischer Landesverband für Prävention und Rehabilitation

Seit 90 Jahren ist der Baden-Württembergische Landesverband für Prävention und Rehabilitation (BWLV) gemeinnütziger Träger der Suchthilfe in Baden-Württemberg. Die Ziele sind, der Abhängigkeit präventiv entgegen zu treten und Suchtkranke zu beraten und zu behandeln. Als Partner von Lotto Baden-Württemberg unterstützt der BWLV das Unternehmen bei der Durchführung der Schulungen des Vertriebsnetzes.

Weitere Informationen zum Landesverband finden Sie unter www.bw-lv.de.

Engagement

Zertifizierung nach den Responsible Gaming Standards der European Lotteries (EL)

Alle Aktivitäten von Lotto Baden-Württemberg im Bereich „Responsible Gaming“ sind nach dem Standard der European Lotteries (EL) zertifiziert. Mit der Ausrichtung an diesem Spielerschutzstandard hat sich die Gesellschaft bereits im Jahr 2012 zur Durchführung eines Angleichungsprozesses sowie eines unabhängigen Zertifizierungsverfahrens verpflichtet. Im Zuge des Zertifizierungsprozesses wird die Gesellschaft in regelmäßigen Abständen in verschiedenen Kategorien von einer unabhängigen Prüfungsgesellschaft auf die Erfüllung der Anforderungen des Responsible Gaming Standards und das Vorhandensein strukturierter Prozesse analysiert und bewertet.

Der Bewertungsrahmen der EL umfasst unterschiedliche Kategorien, wie etwa die Bereiche Mitarbeiterschulung, Glücksspiel via Internet oder die Forschung im Hinblick auf ein besseres Verständnis problematischen Spielverhaltens, die fortlaufend an die aktuellen Entwicklungen angepasst werden.

Lotto Baden-Württemberg hat sowohl die Erst-Zertifizierung im Jahr 2012 als auch die Re-Zertifizierungen in den Jahren 2015, 2018 und 2021 erfolgreich abgeschlossen.

Präventionsbeirat

Zur Optimierung der Spielerschutzkonzeption hat Lotto Baden-Württemberg bereits im Jahr 2013 einen Präventionsbeirat ins Leben gerufen, der mit Vertreterinnen und Vertretern von Beratungseinrichtungen und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern besetzt ist. Mit der Einrichtung des Beirats ist die Zielsetzung verbunden, die Zusammenarbeit und den Austausch mit externen Interessensvertretungen zu intensivieren und die Weiterentwicklung des Sozialkonzeptes von Lotto Baden-Württemberg zu unterstützen.

Der Präventionsbeirat tagt zweimal jährlich und berät die Gesellschaft aus unterschiedlichen Perspektiven in unternehmenspolitischen Fragen rund um den Spieler- und Jugendschutz und die Spielsuchtprävention.

Forschungsstelle Glücksspiel

Lotto Baden-Württemberg ist Mitglied im Förderverein der Forschungsstelle Glücksspiel an der Universität Hohenheim und hat den Aufbau dieser bundesweit einmaligen Forschungseinrichtung nachhaltig unterstützt.

Der kontinuierliche Austausch mit der Forschungsstelle liefert seit vielen Jahren wertvolle Anstöße zur Weiterentwicklung der Spielerschutzmaßnahmen. Die Gesellschaft ist zudem im Beirat der Forschungsstelle Glücksspiel vertreten.

Sie haben noch Fragen?


Bei Fragen zum Jugend- und Spielerschutz können Sie uns über folgende E-Mail-Adresse erreichen:
spielerschutz-lotto@lotto-bw.de

Weitere Fragen beantwortet Ihnen gerne unser Kundenservice:
Telefon: 0711 81000-444 (Montag bis Samstag 8:00 - 21:00 Uhr)
E-Mail: kundenservice@lotto-bw.de

Telefonhörer mit spiralförmigem Kabel auf grauem Hintergrund

Downloads

Responsible Gaming Bericht 2023 | PDF, 131,33 KB
Flyer - Suchtrisiko von Online-Glücksspiel | PDF, 196,65 KB
Flyer - Kein Glücksspiel für Minderjährige | PDF, 70,64 KB
Flyer - Verzockt - Informationen zur Glücksspielsucht für Jugendliche | PDF, 8,65 MB
Flyer - Informationen zur Glücksspielsucht (BZgA) | PDF, 2,19 MB
Flyer - Wenn Spiel zur Sucht wird - Informationen zur Glücksspielsucht | PDF, 3,72 MB
Flyer - Nichts geht mehr - Was Angehörigen von Glücksspielsüchtigen helfen kann | PDF, 3,62 MB
Flyer - Informationen zu Hilfseinrichtungen Beratungs- und Behandlungsangeboten in Baden-Württemberg | PDF, 169,18 KB
Antrag auf Spielersperre (Selbstsperre) | PDF, 3,01 MB
Meldung für eine Spielersperre (Fremdsperre) | PDF, 3,38 MB