Die Informationen nach § 7 Abs. 1 Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlüÄndStV) finden Sie hier.
Das Land erhielt am 7. Dezember 2017 von der zuständigen Aufsicht die Erlaubnis, Lotterien und Wetten durchzuführen. Dies schließt die Spielteilnahme an den Lotterien LOTTO 6aus49, Eurojackpot, Spiel 77, SUPER 6, TOTO 13er-Tipp, TOTO Auswahltipp, KENO, plus 5 sowie Silvester-Millionen im Internet, seit Januar 2020 auch für die Sofortlotterien im Internet, mit ein.
Die Aufsicht hat der Gesellschaft am 21. Dezember 2017 die Erlaubnis erteilt, die Lotterien GlücksSpirale und Sieger-Chance - auch im Internet - durchzuführen.
In den Teilnahmebedingungen finden Sie auch Informationen zur Auszahlungsquote (§ 7 Abs. 1 Nr. 4 GlüÄndStV), zur Gewinnermittlung (§ 7 Abs. 1 Nr. 7 GlüÄndStV) und zur Gewinnaufteilung (§ 7 Abs. 1 Nr. 8 GlüÄndStV) der jeweiligen Spielart.
Teilnahmebedingungen
Für die Geltendmachung und die Verjährung von Ansprüchen gelten die gesetzlichen Verjährungsregelungen, soweit für die Geltendmachung oder Auszahlung in den jeweiligen Teilnahmebedingungen nichts anderes vereinbart ist.
Übersicht Spieleinsätze und Gebühren
Lotterie/Spiel | Annahmeschluss |
---|---|
LOTTO 6aus49, Spiel 77, SUPER 6 am Mittwoch | mittwochs 18:00 Uhr |
LOTTO 6aus49, Spiel 77, SUPER 6 am Samstag | samstags 19:00 Uhr |
Eurojackpot | freitags 19:00 Uhr |
GlücksSpirale, Sieger-Chance | samstags 19:00 Uhr |
KENO, plus 5 | täglich 19:00 Uhr |
TOTO 13er-Tipp | i.d.R. samstags 15:00 Uhr |
TOTO Auswahltipp | i.d.R. samstags 13:00 Uhr |
Der Annahmeschluss kann durch die Ladenschlusszeiten Ihrer Annahmestelle eingeschränkt sein. Die Gesellschaft behält sich vor, den Annahmeschluss (auch kurzfristig) zu verlegen.
Alle Gewinnpläne und Gewinnwahrscheinlichkeiten finden Sie in den entsprechenden aktuellen Teilnahmebedingungen.
Teilnahmebedingungen